Die E-Rechnung wird ab dem 01. Januar 2025 für alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer, verpflichtend. Sie müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden können. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen.