Im Sinne der neuen EU-Richtlinie bildet die PDF-Rechnung keine Grundlage für die elektronische Rechnung. Es handelt sich beim PDF um eine digitale und bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine elektronische Verarbeitung im Sinne der E-Rechnung ermöglicht. Die elektronische Weiterverarbeitung muss manuell über die Buchhaltung erfolgen.
Die E-Rechnung dagegen ermöglicht eine automatische, elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Die E-Rechnung enthält dieselben Informationen wie eine Rechnung auf Papier oder PDF, aber in einem digitalen Format. Sie ist entweder als reines semantisches Datenformat konzipiert oder basiert auf einem XML-Format, das primär der maschinellen Verarbeitung dient. So wird ermöglicht, dass Rechnungen automatisch in Buchhaltungssoftwares eingelesen und verarbeitet werden können.
Dabei muss eine E-Rechnung grundsätzlich die gleichen Daten enthalten, wie eine herkömmliche Rechnung.