Im Einzelhandel und in der Gastronomie wird täglich abends nach Geschäftsschluss eine Kassenabrechnung vorgenommen. Das Ergebnis wird im Kassenbericht festgehalten.
Dazu werden die Einzahlungen und Auszahlungen erfasst und in den Bericht eingetragen. Bei einer elektronischen Registrierkasse werden die Einzahlungen mit Hilfe des Journalstreifens (täglicher Abrechnungsbeleg) ermittelt, aus denen sich auch die Umsatzsteuer ergibt. Die per Scheck bzw. per EC-Karte gezahlten Beträge werden gesondert addiert und ebenfalls in den Kassenbericht eingetragen. Dasselbe gilt für Tippfehler, Geldentnahmen und Gutscheine. Unter Einbeziehung des anfänglichen Wechselgeld-Bestandes und der Bankeinzahlungen wird dann der Kassenbestand ermittelt.
Der Kassierer zählt das Geld nach Sorten getrennt und trägt das Ergebnis ebenfalls in den Kassenbericht ein. Die gezählten Beträge in der Kasse müssen von einem Vorgesetzten mit den Beträgen des Journalstreifens sowie Soll- und Ist-Bestand der Kasse verglichen werden.
Die Finanzverwaltung stellt bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung hohe Anforderungen an das Kassenbelegwesen und das elektronische Registrierkassensystem.
Der Kassenbericht ist fortlaufend zu nummerieren und zusammen mit dem Journalstreifen, Tagesabrechnungen und Registrierkassenberichten sowie den EC-und Kreditkarten-Abrechnungsbelegen, den Bankeinzahlungsbelegen und den Belegen zu den Barauszahlungen abzulegen.