Mit dieser Liste können Sie die Buchhaltungsunterlagen schnell und effizient bereitstellen.
Wir bitten Sie, die Belege und Unterlagen entsprechend der Checkliste zu sortieren. Dazu dient ein sog. Pendelordner, in dem Sie die Unterlagen monatlich, vierteljährlich oder jährlich an unsere Kanzlei übergeben. Nach der Erfassung der Belege in der Buchhaltung wird Ihnen der Ordner zusammen mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück gesendet.
Zu unterscheiden ist zwischen Kleinbuchhaltungen (i.d.R. Ist-Versteuerung nach § 20 UStG) und Unternehmensbuchhaltungen (Soll-Versteuerung).
Bitte berücksichtigen Sie, dass unsortierte oder fehlende Buchhaltungsbelege zu erhöhten Bearbeitungszeiten führen können.